News vom
01.02.2012
Insolvenzversteigerung WS-Fassadentechnik im März 2012
mehr »

01.02.2012
Insolvenzversteigerung SMB Sondermaschinenbau im März 2012
mehr »

GUTACHTEN
Unternehmen benötigen Wertgutachten zu ganz unterschiedlichen Zwecken. Ein Gutachten dient dabei als verlässliche und richtungsweisende Aussage, die als Grundlage für weitergehende Entscheidungen herangezogen werden kann.
Die Ermittlung des Zeitwerts empfiehlt sich im Falle einer Sachgründung, Veräußerung von Unternehmen oder Anteilen, Übernahme durch eigenes Management (MBO) und Unternehmensnachfolgern. Objektfinanzierern dient das Gutachten zur Refinanzierung oder Bewertung ihrer Sicherheiten.
Im Falle einer Insolvenz ist die Ermittlung des Zeitwerts sowohl für den Insolvenzverwalter als auch die Amtsgerichte und abgesicherten Gläubiger unverzichtbar.
Die Gutachten der INDUCON GmbH enthalten eine lückenlose Katalogisierung des gesamten Bestandes an mobilem Anlagevermögen mit allen Einzelposten. Auf Wunsch können alle Posten gekennzeichnet werden. Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgt unabhängig vom Buchwert oder von kalkulatorischen Abschreibungen. Das Gutachten richtet sich ausschließlich nach dem Marktwert und einer möglichen Nutzung durch Dritte.
Das Wertgutachten ist eine neutrale und unabhängige Aussage, die genau auf den jeweiligen Bedarf des Klienten und die aktuelle Vermögenssituation zugeschnitten ist und daher entscheidend zur Beseitigung des zugrunde liegenden Problems beiträgt.






